LK Armatur ist einer der führenden Ventil- und Systemhersteller in Europa und fertigt jedes Jahr Millionen Ventile für den globalen SHK-Markt. Egal, welche Art von Lösungen wir liefern: Ventile, Steuerungen, vorgefertigte Teile und andere Komponenten belegen unser umfassendes Know-how immer wieder aufs Neue.
LK Systems ist in Skandinavien führend bei Lösungen für Heiz- und Leitungswassersysteme. Unsere Systeme sind leicht zu installieren. In unserer Vorfertigungsanlage stellen wir auch Lösungen nach Maß her, die die Installation weiter vereinfachen.
Unser Geschäftsbereich PEX Rohrextrusion ist ein innovativer Hersteller von hochwertigen Kunststoffrohren für die SHK-Branche. Unser Kernbereich ist der effiziente Herstellungsprozess für vernetzte PE-Xa-Rohre mit modernster Technologie. Hierbei entstehen Produkte, die Flexibilität und hydrostatische Widerstandsfähigkeit perfekt verbinden.
LK ist ein familiengeführter Konzern, der international in der SHK-Branche tätig ist. In Schweden sind wir Marktführer, unser Absatzvolumen bei Produkten, Systemen und Lösungen in Skandinavien, Europa und den USA nimmt ständig zu.
(AGB Stand: 6/2018) der Firma LK Armatur Deutschland GmbH,
Alte Reichsstr. 15, 32549 Bad Oeynhausen
Präambel:
LK Armatur ist ein schwedisches Familienunternehmen. Am Standort Deutschland vertreibt LK Armatur hochwertige Ventile und zwar von einfachen Standardventilen bis hin zu komplexen Gesamtlösungen. LK Armatur entwickelt darüber hinaus innovative, energiesparende Produkte, welche die Energiewende begünstigen. LK Armatur ist ISO 9001 und 14001 zertifiziert.
I. Allgemeines
1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die LK Armatur mit dem Kunden über Lieferungen oder Leistungen schließt. Ältere Geschäftsbedingungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn LK Armatur diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Lieferungen und Leistungen an den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
4. Spätestens mit seiner mündlichen oder schriftlichen Bestellung oder aber mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Kunde diese Liefer-und Leistungsbedingungen unter Verzicht auf die Geltung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen an.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Verträge über Lieferungen und Leistungen sowie alle sonstigen Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax oder E-Mail erfolgenden Bestätigung der LK Armatur. Das gilt auch für Ergänzungen und Änderungen und Nebenabreden.
2. Jede Bestellung bedarf zur Wirksamkeit der schriftlichen oder per Telefax oder E-Mail erfolgenden Bestätigung der LK Armatur. Das gilt auch für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.
3. Jede Annahme von Aufträgen oder Bestellungen erfolgt vorbehaltlich einer Zusage der Warenkreditversicherung. LK Armatur behält sich vor, die Zahlungsmodalitäten nach der Einschätzung der Warenkreditversicherung zu ändern oder anzupassen.
4. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.
5. Der Kunde ist verpflichtet, der LK Armatur die für die Leistungserbringung wesentlichen Daten, Informationen, Vorlagen, Bilder etc. zum vereinbarten Termin frei von Rechten Dritter, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
6. Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder der Leistung (z.B. Gewichte, Maße und technische Daten) in Katalogen, Preislisten oder sonstigen Dokumenten sowie Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen, Abbildungen und Farben) geben nur Anhaltspunkte. Sie sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
7. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die auf Grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
8. LK Armatur ist berechtigt, sich zur Erbringung der Leistung oder von Teilleistungen Dritter zu bedienen, ohne dass es diesbezüglich einer Zustimmung des Kunden bedarf.
9. An abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, dem Kunden zur Verfügung gestellten Bauplänen, Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Mustern, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln behält sich LK Armatur das Eigentum und/oder Urheberrecht vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von LK Armatur Dritten nicht zugänglich machen oder bekannt geben, nutzen oder vervielfältigen. Er hat dieselben auf Verlangen vollständig und ohne Einbehaltung von Kopien an LK Armatur zurückzugeben.
10. Der Kunde versichert, dass ihm alle Rechte an Vorlagen, Texten, Bildern und sonstigen Dokumenten, die er LK Armatur zur Ausführung des Auftrags übergibt, zustehen.
III. Preise
1. Soweit nicht anders vereinbart, ist LK Armatur an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage -- ab Angebotsdatum -- gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von LK Armatur genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen (z.B. Schulungen) werden gesondert berechnet.
2. Bestehen keine angebots- oder kundenspezifischen Preisvereinbarungen, so werden erteilte Aufträge zu den am Tag der Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisen ausgeführt.
3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht und Verpackung und rein netto zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
IV. Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungsbeträge sind mit Zugang der Rechnung 10 Tage mit 2% Skonto oder 30 Tage netto fällig. Anderweitige Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart sein und ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung. Schecks werden nur zahlungshalber, Wechsel werden nicht angenommen.
2. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste Forderung des Kunden angerechnet.
3. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist LK Armatur berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
4. Sofern LK Armatur im Einzelfall Skonto gewährt, werden unberechtigt einbehaltene Skonti nachberechnet.
5. Kommt der Kunde mit einer Zahlung aus dem Geschäft in Verzug und/ oder werden LK Armatur Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden einschränken, so ist der LK Armatur berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von LK Armatur gelieferten Sache zu fordern. LK Armatur ist dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Sachen Vorauszahlung oder Sicherstellung des Rechnungsbetrags zu verlangen oder von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.
6. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit der LK Armatur -Forderung nicht.
V. Lieferung und Leistung
1. Lieferfristen und -termine sowie Leistungsfristen und -termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart wurde. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Personen oder Unternehmen. Ansonsten genügt zur Wahrung von Lieferfristen und Lieferterminen die rechtzeitige Versandbereitschaft, sofern sie dem Kunden gemeldet wurde.
2. Der Lauf der Liefer- und Leistungsfristen beginnt nicht vor Eingang einer etwa vereinbarten Anzahlung. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit LK Armatur nicht nachkommt, insbesondere z.B. erforderliche Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht fristgerecht erbringt. Liefer- und Leistungstermine verschieben sich in diesen Fällen entsprechend.
3. Auf Verlangen hat der Kunde LK Armatur nachzuweisen, dass der Lieferung keine rechtlichen Hindernisse aus seiner Sphäre entgegenstehen. LK Armatur ist berechtigt, eine von einem solchen Hindernis betroffene Lieferung bis zu einem entsprechenden Nachweis zurückzuhalten. Wird der Nachweis nicht binnen einer von LK Armatur angemessen gesetzten Frist erbracht, so kann LK Armatur wegen des noch nicht erfüllten Teils der Bestellung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
4. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördliche Maßnahmen), die LK Armatur nicht zu vertreten hat und die ihr die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ist LK Armatur, sofern die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Das gilt auch, wenn LK Armatur von anderen Lieferanten oder den konzerneigenen Lagern in Schweden und Serbien selbst nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber LK Armatur von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Diese Regelung gilt entsprechend bei Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, z.B. Importlizenzen oder Zulassungen, unabhängig davon, ob es LK Armatur möglich gewesen wäre, diese Schwierigkeiten bereits bei Vertragsschluss zu erkennen.
5. Handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen sind zulässig. Ebenso sind zumutbare Teillieferungen zulässig. Dabei gilt jede Teillieferung als selbstständiges Geschäft. Des Weiteren sind produktionsbedingte Abweichungen zulässig.
6. Außerplanmäßige Leistungen durch LK Armatur können anfallen, wenn
- auf Veranlassung des Kunden neue, nicht in der ursprünglichen Auftragsbestätigung beschriebene Anforderungen berücksichtigt werden müssen oder
- Mitwirkungsleistungen nicht im vereinbarten Umfang oder nicht termingerecht erbracht werden.
Ist für LK Armatur absehbar, dass außerplanmäßige Aufwände anfallen werden, so wird LK Armatur den Kunden davon rechtzeitig in Kenntnis setzen und das Vorgehen einvernehmlich mit dem Kunden abstimmen.
7. Sofern LK Armatur nachträglich feststellt, dass eine oder mehrere Anforderungen des Kunden nicht realisierbar sind oder die Auftragsbestätigung aus sonstigen Gründen angepasst werden muss, wird LK Armatur hierauf so frühzeitig wie möglich hinweisen und Vorschläge zu Änderung bzw. Anpassung der Lieferung und Leistung unterbreiten.
8. Falls der Kunde eine Änderung des festgelegten Leistungsumfangs wünscht, so ist diese schriftlich bei LK Armatur einzureichen. LK Armatur erstellt innerhalb von sieben Tagen ohne zusätzliche Kosten ein Angebot, das die geänderten Bedingungen und insbesondere mögliche Mehrkosten berücksichtigt.
Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebotes führt LK Armatur die Leistungen auf Basis der bestehenden Auftragsbestätigung weiter, sofern der Kunde LK Armatur nicht anweist, die Leistungserbringung auszusetzen.
VI. Gefahrenübergang und Versand
1. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstands an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Unternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
2. Verzögert sich die Übergabe oder der Versand infolge eines Umstands, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft an auf den Kunden über.
3. Die Ware wird nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Kunden gegen Transportschäden versichert.
VII. Annahmeverzug
1. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist LK Armatur berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern. LK Armatur kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
2. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde an LK Armatur als Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Woche pauschal 1 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 150,00 € pro Woche zu zahlen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann LK Armatur den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern.
3. Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert, auf ein schriftliches Abnahmeverlangen von LK Armatur schweigt, oder erklärt, die Ware nicht abzunehmen, kann LK Armatur die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. LK Armatur ist berechtigt, als Schadenersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Bruttokaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach - oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens von dem Kunden zu fordern.
VIII. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
1. LK Armatur behält sich an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) das Eigentum vor, bis der Kunde den Kaufpreis für die gelieferte Ware und alle sonstigen jeweils noch bestehenden Zahlungsverbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat.
2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, z.B. bei Verzug mit der Zahlung von gesicherten Forderungen, kann LK Armatur dem Kunden den Ge- oder Verbrauch der Vorbehaltsware untersagen oder die Vorbehaltsware zurücknehmen. Die Rücknahme stellt nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn LK Armatur dies auch schriftlich erklärt. Nach Rücknahme ist LK Armatur zur Verwertung befugt, wobei der Erlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden -- abzüglich angemessener Verwertungskosten -- anzurechnen ist.
3. Der Kunde tritt bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder dem sonstigen Veräußerungsgeschäft darüber gegen seine Kunden zustehenden Kaufpreisforderungen oder sonstigen Vergütungsansprüche einschließlich aller Nebenrechte an LK Armatur ab. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung oder einer sonstigen Veräußerung der Vorbehaltsware nur dann berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderungen an diesem Geschäft auf LK Armatur übergehen. Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Vorbehaltsware erfolgen stets für LK Armatur als Hersteller. Erlischt das (Mit-)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig auf LK Armatur zur Sicherung seiner Ansprüche übergeht.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, z.B. Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der LK Armatur hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die der LK Armatur in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für LK Armatur. Er hat sie gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasser zu versichern.
5. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der an LK Armatur abgetretenen Forderungen ermächtigt. LK Armatur darf von diesem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ordnungsgemäß nachkommt und solange keine Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich einschränken. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechts vor, so kann LK Armatur verlangen, dass der Kunde LK Armatur die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug dieser Forderungen erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen an LK Armatur aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt. Die Abtretungsanzeige an die Schuldner kann LK Armatur auch selbst vornehmen.
6. Übersteigt der realisierbare Wert aller bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, ist LK Armatur auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der LK Armatur verpflichtet.
IX. Gewährleistung
1. Die von LK Armatur gelieferten Sachen sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig auf Mängel, Übereinstimmung mit der Bestellung und Vollständigkeit zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Ablieferung des Liefergegenstands bzw., wenn der Mangel bei der unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen 10 Tagen nach der Entdeckung des Mangels schriftlich oder per Telefax/E-Mail bei LK Armatur eingegangen ist.
2. LK Armatur verpflichtet sich, die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Die Sache ist mangelfrei, soweit sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und/oder für den vereinbarten Verwendungszweck geeignet ist.
3. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Sache. Die Dauer der Gewährleistung beträgt 1 Jahr. In den Fällen, in denen wegen Vorsatzes zwingend gehaftet wird, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.
4. Es gelten die Gewährleistungsbestimmungen des BGB. Die Gewährleistungspflicht der LK Armatur beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Die Nacherfüllung ist nach Wahl der LK Armatur beschränkt auf Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Voraussetzung der Nacherfüllung ist eine angemessene vom Kunden gesetzte Frist. Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn die Beseitigung des Mangels objektiv unmöglich ist oder ein sonstiger Grund nach § 275 BGB gegeben ist. Ausgetauschte Teile muss der Kunde an LK Armatur herausgeben.
5. Führen wiederholte Versuche der Nacherfüllung endgültig nicht zum Erfolg, so kann der Kunde statt der Nacherfüllung die weiteren Gewährleistungsrechte geltend machen. Weitere Voraussetzung dafür ist aber ebenfalls der erfolglose Ablauf einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung.
6. Ein Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung der LK Armatur, d.h. der Mangel der Sache, unerheblich ist. Unerheblich ist ein Mangel, der die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit der Sache im Ganzen nicht verhindert und nach objektiven Maßstäben als zumutbar betrachtet werden kann. Ein Rücktritt ist ferner ausgeschlossen, wenn der Kunde für den Mangel der Sache allein oder überwiegend verantwortlich ist. In allen anderen Fällen, in denen LK Armatur eine zu vertretende Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, bleibt das Rücktrittsrecht des Kunden unberührt.
7. Die Gewährleistung entfällt,
- wenn andere als LK Armatur oder von ihr beauftragte Dritte, Eingriffe oder Änderungen an der Ware vornehmen.
- wenn die Ware vom Kunden oder von Dritten nicht sachgerecht gelagert, eingebaut, in Betrieb genommen oder genutzt wird,
- bei nicht ordnungsgemäßer Wartung
- bei natürlichem Verschleiß
- bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
- bei Schäden, die durch Reparaturen oder sonstige Arbeiten Dritter entstehen, die von LK Armatur nicht ausdrücklich genehmigt wurden
8. LK Armatur übernimmt keinerlei Einstandspflicht für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften der Ware.
X. Haftung
1. Die Haftung auf Schadenersatz ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der folgenden Absätze ausgeschlossen oder beschränkt. Das gilt für jeden Grund, z.B. bei Pflichtverletzungen nach §§ 280 BGB ff., bei Unmöglichkeit, Verzug, Mängeln und für die Haftung aus unerlaubten Handlungen.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit von Organen, gesetzlichen Vertretern, Arbeitnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet LK Armatur nicht, soweit es sich nicht um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
3. Bei grober Fahrlässigkeit von Arbeitnehmern (mit Ausnahme der leitenden Angestellten) oder sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet LK Armatur nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Punkte oder um die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit handelt.
4. LK Armatur haftet nicht für Fehler in vom Kunden gelieferten Informationen, Unterlagen etc.
5. Für alle Schäden ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden je Schadensfall beschränkt.
6. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit LK Armatur wegen Vorsatz haftet.
XI. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
1. An allen von LK Armatur überlassenen Unterlagen, einschließlich Kostenvoranschlägen, Bauplänen und Zeichnungen, behält sich diese das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie sind dem Kunden anvertraut, dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und nur im Rahmen des Auftrages verwendet werden. Wird LK Armatur der Auftrag nicht erteilt sowie im Falle der Rückgängigmachung bzw. des Rücktritts vom Vertrag oder der Kündigung sind die überlassenen Unterlagen unverzüglich zurückzugeben, ohne dass dem Kunden daran ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.
2. Bei Aufträgen über Liefer- und Leistungsgegenstände, deren Herstellungs- und Zusammensetzungsmerkmale der Kunde vorschreibt oder für die der Kunde Vorlagen, Bilder und sonstige Dokumente liefert, trägt er die Verantwortung dafür, dass LK Armatur nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Der Kunde stellt LK Armatur im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von der Haftung frei.
3. Eine Haftung für der Nutzung des Liefer- und Leistungsgegenstandes entgegenstehende gewerbliche Schutzrechte kann LK Armatur nicht übernehmen; sie versichert jedoch, dass ihr solche nicht bekannt sind.
4. Die Liefer- und Leistungsgegenstände dürfen, soweit sie unter dem Schutz des Urheberrechts stehen, vom Kunden nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der LK Armatur geändert, erweitert, umgestaltet oder sonst wie bearbeitet werden.
XII. Weiterverwertung
1. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei der Nutzung der Ware, die die Warenzeichen/Marken der LK Armatur trägt, aller Handlungen zu enthalten, die im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften als unlauter angesehen werden können.
2. Eine Veränderung der Ware, eine Entfernung der eingetragenen Warenzeichen/Marken sowie alle Kennzeichnungen, die als Ursprungskennzeichen des Kunden oder eines Dritten gelten oder den Anschein entgegenwirken, dass es sich nicht um Ware der LK Armatur handelt, sind unzulässig.
XIII. Geheimhaltung
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen der LK Armatur zugänglich werdenden Daten und Informationen, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der LK Armatur erkennbar und damit vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist - weder aufzuzeichnen noch an Dritte weiterzugeben noch in irgendeiner Weise zu verwerten.
XIV. Produktänderungen/-erweiterungen
LK Armatur behält sich Produktänderungen vor, die die Funktionsfähigkeit der Sache nicht beeinträchtigten.
XV. Sonstiges
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der LK Armatur.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz der LK Armatur, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
3. Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4. Hat LK Armatur mit dem Kunden individualvertragliche Vereinbarungen getroffen und weichen diese von den Regelungen dieser AGB’s ab, so haben die individualvertraglichen Vereinbarungen Vorrang vor den Regelungen dieser AGB’s. Die AGB’s gelten in diesem Fall ergänzend zu den individualvertraglichen Vereinbarungen.
Hinweis zu Warenrücksendungen:
Abwicklung und Organisation für Warenrücksendungen
Eine Rücknahme bzw. Rücklieferung von uns gelieferter, mangelfreier Waren ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung und zu den nachfolgenden Bedingungen möglich.
Die Rückabwicklung von Lieferungen aufgrund der Ausübung von dem Besteller zustehenden Gewährleistungsansprüchen oder Rücktrittsrechten bleibt von den Bestimmungen dieses Abschnitts unberührt.
LK Armatur Deutschland GmbH
Geschäftsführer: Herr André Zimmermann
Alte Reichsstr. 15
32549 Bad Oeynhausen
Tel.: +49 (0)5731/49587-0
Fax: +49 (0)5731/49587-90
Mail: info@lkarmatur.de
Web: www.lkarmatur.de